Wimpern färben lassen und ein passendes Ergebnis wählen
Sie möchten Ihre Wimpern dunkler wirken lassen, ohne täglich Mascara aufzutragen? Entscheidend sind ein ausdrücklich für Wimpern bestimmtes Färbemittel, eine sorgfältige Prüfung möglicher Risiken und eine Anwendung, bei der das Auge geschützt bleibt.
Von Mara Winter · · 5 Min. Lesezeit
Helle oder an den Spitzen kaum sichtbare Wimpern wirken nach dem Färben oft deutlicher, auch ohne Schminke. Die Behandlung klingt unkompliziert, findet aber direkt neben dem Auge statt: Eine ungeeignete Farbe oder ungenauer Auftrag kann die Augenoberfläche reizen, und Farbstoffe können Allergien auslösen. Deshalb zählt nicht nur der gewünschte Farbton, sondern vor allem, welches Produkt verwendet wird und für welche Anwendung es vorgesehen ist.
Vor der Entscheidung lohnt es sich, den gewünschten Effekt von einer Verlängerung oder einem Lifting abzugrenzen. Die folgenden Hinweise erklären, welche Kriterien Sie vorab prüfen können, was bei einer professionellen Behandlung wichtig ist und woran Sie danach erkennen, ob das Ergebnis Ihren Erwartungen entspricht.
Was kann Wimpernfarbe verändern und was nicht?
Beim Färben wird Farbe an den vorhandenen Wimpernhärchen sichtbar. Dadurch können helle Härchen und Spitzen stärker auffallen; die Behandlung macht die Wimpern jedoch nicht länger, dichter oder dauerhaft dunkler. Der Effekt hängt unter anderem von der Ausgangsfarbe, der Länge und dem Zustand der Härchen sowie vom gewählten Farbton ab. Eine sehr dunkle Farbe ist nicht automatisch die passendste: Bei heller Haut oder hellen Brauen kann ein sanfterer Kontrast harmonischer wirken.
Wenn Sie noch abwägen, welche Behandlung zu Ihrem Ziel passt, ordnet die Übersicht zu Behandlungen für Wimpern und Brauen die Möglichkeiten ein. Wimpernfärben ist vor allem dann eine Überlegung wert, wenn Sie vorhandene Härchen betonen möchten und keine Veränderung ihrer Form oder Länge erwarten.
Welche Farbe darf an die Wimpern?
Verwenden Sie ausschließlich ein Produkt, dessen Kennzeichnung die Anwendung an den Wimpern ausdrücklich vorsieht. Haar- und Augenbrauenfarbe sind kein Ersatz. Die EU-Verordnung nennt für bestimmte Stoffe in Wimpernfärbemitteln die professionelle Verwendung, eine Altersbeschränkung und Warnhinweise zu allergischen Reaktionen. Die Verordnung (EU) Nr. 1197/2013 verlangt bei den betreffenden Produkten unter anderem den Hinweis, dass sie nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt sind. Diese Kennzeichnung bezieht sich auf die dort geregelten Produkte und Stoffe; sie ist keine pauschale Aussage, dass alle Färbemittel dieselbe Rezeptur oder denselben Grenzwert haben.
Die Verordnung enthält je nach Farbstoff unterschiedliche Höchstkonzentrationen: Für p-Phenylendiamin sind nach dem Mischen bis zu 2 Prozent vorgesehen; für m-Aminophenol nennt sie höchstens 1,2 Prozent. Bei 6-Methoxy-N2-methyl-2,3-pyridindiaminhydrochlorid und seinem Dihydrochloridsalz liegt der angegebene Höchstwert bei 0,68 Prozent als freie Base beziehungsweise 1,0 Prozent als Dihydrochlorid. Das sind produkt- und stoffbezogene Vorgaben, keine Werte zum Selbstmischen. Maßgeblich sind stets die konkrete Produktkennzeichnung und die geltenden Vorgaben.
Auch die österreichische Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass bestimmte Wimpernfärbemittel nur für den professionellen Gebrauch zugelassen sind. Diese Information betrifft Österreich; für eine Behandlung in Deutschland sollte das verwendete Produkt dennoch klar für Wimpern bestimmt sein und seine Kennzeichnung beachtet werden. Fragen Sie im Studio nach Produktname und Zweckbestimmung, wenn unklar ist, ob es sich um Wimpernfarbe oder ein Mittel für Kopfhaar beziehungsweise Brauen handelt.
Welche Risiken sollten Sie vorab abklären?
Die Nähe zur Augenoberfläche macht den Auftrag besonders heikel. Farbe kann ins Auge gelangen und dort Brennen, Schmerzen oder Rötung auslösen. Ein dokumentierter Fall in einem Protokoll der BfR-Kommission betraf ein Wimpernfärbemittel mit Silbernitrat: Beim Entfernen gelangte Farbe ins Auge, und eine Augenklinik stellte eine starke Hornhautschädigung fest. Die Beschwerden besserten sich laut Protokoll erst nach etwa fünf Tagen. Der Fall beschreibt ein konkretes Ereignis, nicht die Häufigkeit solcher Komplikationen; er zeigt aber, warum Augenschutz und präzises Arbeiten wichtig sind.
Neben einer unmittelbaren Reizung kann eine Kontaktallergie auftreten. Eine solche Reaktion kann sich zum Beispiel durch Juckreiz, Schwellung, Rötung oder Ausschlag bemerkbar machen. Die EU-Warnhinweise schließen das Färben aus, wenn nach früherem Färben von Haaren oder Wimpern bereits eine Reaktion aufgetreten ist oder eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ eine Reaktion ausgelöst hat. Auch bei einem Ausschlag im Gesicht oder gereizter beziehungsweise verletzter Kopfhaut ist besondere Zurückhaltung vorgesehen.
Sagen Sie vor der Behandlung offen, wenn Sie empfindliche Augen, gereizte Lider, eine bekannte Allergie oder frühere Beschwerden nach Färbemitteln haben. Bei akuten Augen- oder Hautbeschwerden sollte die Behandlung verschoben werden. Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, klären Sie vorab mit dem Studio, wie damit während der Anwendung umzugehen ist. Bei einer früheren deutlichen Reaktion sollten Sie nicht durch einen vermeintlich kleinen Verträglichkeitstest am Auge selbst experimentieren, sondern ärztlichen Rat einholen.
Was unterscheidet Studioanwendung und Selbstversuch?
Bei professionellen Wimpernfärbemitteln ist die Anwendung laut Kennzeichnung auf den professionellen Gebrauch beschränkt. Die WKO nennt ebenfalls bestimmte Mittel, die nur professionell verwendet werden dürfen. Das ist nicht bloß eine Frage der Bequemlichkeit: Beim Auftrag am geschlossenen Auge müssen Produkt, Mischverhältnis, Schutz der Haut und die Vermeidung von Augenkontakt zusammenpassen.
Ein sorgfältiges Studio sollte vor Beginn nach früheren Reaktionen und aktuellen Beschwerden fragen, die Produktkennzeichnung beachten und den Augenbereich während des Auftrags schützen. Lassen Sie sich erklären, welches Produkt für Wimpern vorgesehen ist und welche Warnhinweise gelten. Vermeiden Sie es, Haarfarbe oder Augenbrauenfarbe eigenständig auf die Wimpern zu übertragen, ein Profi-Produkt entgegen seiner Kennzeichnung zu Hause zu verwenden oder mit beliebigen Stoffen eine eigene Mischung anzusetzen. Ein Allergietest ist kein Freibrief für eine Anwendung entgegen den Warnhinweisen.
Auch eine Behandlung zu Hause ist nicht automatisch sicherer, nur weil Sie das Produkt selbst kontrollieren. Wenn die Packung Wimpern ausdrücklich ausschließt oder professionelle Verwendung verlangt, sollten Sie es nicht an den Wimpern anwenden. Bei Unsicherheit ist die sicherere Wahl, nicht zu färben, bis Zweckbestimmung und Anwendung geklärt sind.
Wie gehen Sie vor der Behandlung Schritt für Schritt vor?
- Legen Sie Ihr Ziel fest: Möchten Sie helle Wimpern sichtbarer machen oder erwarten Sie mehr Länge und Volumen? Für Letzteres ist Farbe allein nicht gedacht.
- Prüfen Sie die Vorgeschichte: Gab es Reaktionen auf Haar- oder Wimpernfarbe, „schwarzes Henna“ oder frühere Augenreizungen? Teilen Sie das vor dem Beginn mit.
- Klären Sie Produkt und Zweck: Fragen Sie, ob die Farbe ausdrücklich für Wimpern vorgesehen ist und welche Einschränkungen auf der Kennzeichnung stehen.
- Besprechen Sie den Farbton: Ein zum natürlichen Haar- und Brauenton passender Kontrast wirkt oft stimmiger als die dunkelstmögliche Variante. Wenn Sie Ihre Brauen ebenfalls färben lassen möchten, behandeln Sie sie als eigenen Bereich und orientieren Sie sich an den Hinweisen zum passenden Augenbrauenfärben.
- Stimmen Sie den Ablauf ab: Augen sollten geschlossen bleiben und vor Kontakt mit dem Mittel geschützt werden. Halten Sie sich an die produktspezifischen Hinweise; eine allgemeine Einwirkzeit lässt sich nicht verlässlich nennen.
Woran erkennen Sie ein gutes Ergebnis?
Beurteilen Sie das Ergebnis erst, wenn Sie die Augen wieder geöffnet haben und die Farbe entfernt ist. Die Wimpern sollten gleichmäßig und passend zum gewünschten natürlichen oder deutlicheren Kontrast erscheinen. Prüfen Sie, ob Haut am Lid unerwünscht mitgefärbt wurde und ob das Ergebnis an beiden Augen ähnlich wirkt. Der Effekt betrifft die vorhandenen Härchen; er sagt nichts über künftiges Wachstum oder eine Veränderung der Wimperndichte aus.
Leichtes, kurzes Fremdkörpergefühl kann schwer von einer Reizung zu unterscheiden sein. Bei Brennen, zunehmendem Tränen, Schmerzen, deutlicher Rötung, Schwellung oder Sehstörungen sollte die Behandlung nicht als bloß kosmetische Unannehmlichkeit abgetan werden. Gelangt Farbe ins Auge, verlangt die EU-Kennzeichnung sofortiges Spülen. Bei anhaltenden oder starken Beschwerden holen Sie medizinische Hilfe.
Für die Pflege danach gilt: Reiben Sie nicht an den Augen und verzichten Sie zunächst auf weitere Produkte, wenn sich die Augen gereizt anfühlen. Eine sanfte Routine für die Härchen behandelt das Thema Pflege, ersetzt aber keine Abklärung von Beschwerden; dazu finden Sie Hinweise zum schonenden Pflegen der Wimpern.
Häufige Fragen
Kann ich zum Wimpernfärben normale Haarfarbe verwenden?
Nein. Haarfarbe ist nicht automatisch für die Anwendung an den Wimpern geeignet. Dort ist der Abstand zum Auge besonders gering, und die EU-Kennzeichnung für bestimmte Wimpernfärbemittel sieht ausdrücklich eine professionelle Verwendung und besondere Warnhinweise vor. Verwenden Sie deshalb keine Haarfarbe, Augenbrauenfarbe oder selbst gemischte Rezeptur am Wimpernkranz.
Was sollte ich tun, wenn Farbe ins Auge gelangt?
Spülen Sie das Auge sofort mit reichlich Wasser aus. Bei anhaltendem Brennen, Schmerzen, Rötung, verschwommenem Sehen oder zunehmenden Beschwerden sollten Sie zeitnah ärztlichen Rat einholen. Bringen Sie, wenn möglich, die Verpackung oder den Produktnamen mit, damit Fachleute den verwendeten Stoff nachvollziehen können.
Ist ein Allergietest vor jeder Behandlung ausreichend?
Ein Test kann eine bekannte Unverträglichkeit nicht zuverlässig ausschließen und ersetzt weder die Warnhinweise noch die Prüfung der Vorgeschichte. Teilen Sie frühere Reaktionen auf Haar- oder Wimpernfarbe und Reaktionen auf temporäre Henna-Tattoos mit. Bei einer früheren Reaktion sollte nicht einfach ein anderer Farbton ausprobiert werden; lassen Sie sich medizinisch beraten.